| Was Sie nach einem Unfall wissen sollten:
1.Wird Ihr Fahrzeug durch Einwirkung Anderer beschädigt, zum Beispiel bei einem Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist Ihnen gegenüber zur Erstattung der Schadenkosten verpflichtet! 2.Zur Feststellung der Schadenhöhe empfiehlt sich die Einschaltung eines freiberuflich tätigen unabhängigen Kfz – Sachverständigen. Er ist neutral und nicht, wie ein Versicherungs – Sachverständiger, an eine der an der Schadenabwicklung beteiligten Parteien gebunden. Seine Einschaltung führt zu keiner Zeitverzögerung. 3.Des weiteren empfiehlt sich, zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Er kennt die örtliche Rechtsprechung zu Kfz-Schaden und Schmerzensgeld. Er kann die Schäden optimal einordnen und entsprechend Ansprüche geltend machen. 4.Häufig ergibt sich aus dem Unfall ein Minderwert des Fahrzeuges ! Der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige wird den Minderwert richtig ermitteln, Ihr Rechtsanwalt wir den Minderwert sachgerecht geltend machen. 5.Bei Personenschäden , ist unbedingt ein Arzt zu konsultieren. !!!! 6.Zum Schadenumfang gehören außer den Personenschäden, die Reparaturkosten, bzw. Wiederbeschaffungskosten, die Sachverständigengebühren, die Rechtsanwaltsgebühren, die Abschleppkosten und die Mietwagenkosten. Noch einmal:Die gegnerische Haftpflichtversicherung
ist zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet !!!
Wichtiger Hinweis !!
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